Österreich - Mitterlehner: Mehr Wettbewerb und Kundenrechte am Energiemarkt

Ein Schwerpunkt liegt in der Stärkung der Rechte von Haushalten und Gewerbebetrieben. Künftig soll beim Lieferantenwechsel eine Drei-Wochen-Frist gelten, bisher basierte der Wechsel nur auf Marktregeln und dauerte bis zu acht Wochen. Auch sozial Schwache sollen künftig besser geschützt werden - konkret durch eine Höchstpreisregelung für Abschaltkosten, Vorauszahlungszähler und Mahngebühren. Bisher verrechneten die Anbieter bis zu 70 Euro für Ab- und Anschaltungen, gemäß Entwurf wird dieser Betrag mit 30 Euro begrenzt. Vorauszahlungen sinken auf maximal eine Monatsrate, bisher werden bis zu drei Raten verlangt. Darüber hinaus wird ein Recht auf Grundversorgung für private Endverbraucher sowie kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro) verankert.

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