"Uns ist wichtig, dass sich die Investitionen jetzt auf den effizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz konzentrieren", unterstreicht Mitterlehner. "Das ist auch ganz im Sinne der Energiestrategie Österreich", so Mitterlehner.

Ausgenommen vom Verbot der geologischen CO2-Speicherung sind lediglich Forschungsvorhaben geringen Umfanges, sofern eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Für diese Forschungsprojekte kommen nur kleinräumige, sehr gut erforschte, abgrenzbare geologische Strukturen mit sekundären Auffangstrukturen in Betracht. Falls entsprechende Vorhaben eingereicht werden, werden diese von der Montanbehörde geprüft werden.

Die CO2-Abscheidung und -speicherung ("Carbon Capture and Storage" - CCS) umfasst die Abtrennung von CO2 an einem Entstehungspunkt (z.B. Raffinerien, Kraftwerke, Industriestandorte), dessen Verdichtung und Transport zu geeigneten Lagerstätten sowie die Verpressung und Speicherung in unterirdisch ausgeförderten Lagerstätten.

Anlass für das neue Gesetz ist eine EU-Richtlinie, in der die rechtlichen Voraussetzungen für eine geologische Speicherung von CO2 geregelt werden. Dabei behalten die Mitgliedsstaaten das Recht, eine Speicherung in ihrem Hoheitsgebiet gesetzlich zu untersagen oder einer anderen Nutzung des Untergrundes - zum Beispiel für Erdgasspeicher oder eine geothermische Nutzung - Vorrang einzuräumen.

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