Doch ein neuer Rahmenbetriebsplan müßte nach dem neuen Bergrecht von 1990 erstellt werden. Dieses schreibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess vor - zwei Bedingungen, die das Projekt Gorleben zu Fall bringen könnten.

Es gibt Anhaltspunkte, die nahelegen, dass Gorleben nicht nur erkundet, sondern bereits zum Endlager ausgebaut wird. So sind die Betriebsräume unter Tage viel zu groß für eine bloße Erkundung. Auch das Geld, das bereits in Gorleben investiert wurde, übersteigt die international üblichen Kosten einer Erkundung um das Zehnfache. Wird in Gorleben aber bereits ein Endlager gebaut, gilt dort das Atomrecht, das für Endlagerprojekte ebenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.

Verständlich, dass die Bundesregierung daher lieber weiter nach dem alten Rahmenbetriebsplan und damit dem alten Bergrecht von vor 1990 vorgehen möchte. Nach diesem sind weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch die Mitsprache der betroffenen Anwohner nötig, um den Salzstock zu erkunden.

"Mit Tricksereien will die Bundesregierung den Salzstock in Gorleben nach heute nicht mehr gültigem Recht als Endlager ausbauen. Die Öffentlichkeit soll draußen bleiben bis alles fertig ist", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Das ist juristisch unzulässig und dagegen klagen wir."

Die Menge der Castorbehälter im Zwischenlager Gorleben wächst. Eine Anlage zur endlagerfähigen Verpackung von Atommüll ist dort bereits fertiggestellt. All dies zeigt, dass Gorleben als Endlager politisch unbedingt gewollt ist - auch wenn wissenschaftliche und rechtliche Gründe dagegen sprechen.

Mehr dazu: http://www.greenpeace.de/themen/atomkraft/nachrichten/artikel/greenpeace_klagt_gegen_gorleben/