Die INES-Skala ist eine internationale Festlegung zur Einordnung möglicher Stör- und Unfälle in Kernenergie-Anlagen. Wie am Beispiel des Unfalls von Tschernobyl zu erkennen war, ist eine derartige international einheitliche Regelung nötig, um grenzüberschreitend einen unmissverständlichen Austausch von Informationen zu gewährleisten und im Ernstfall die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können.

Die INES-Skala ist eine internationale Festlegung zur Einordnung möglicher Stör- und Unfälle in Kernenergie-Anlagen. Wie am Beispiel des Unfalls von Tschernobyl zu erkennen war, ist eine derartige international einheitliche Regelung nötig, um grenzüberschreitend einen unmissverständlichen Austausch von Informationen zu gewährleisten und im Ernstfall die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können.

Störungen nach der INES-Skala werden nach dem Bundesamt für Strahlenschutz folgendermaßen definiert:

  • Stufe 1 (Störung): Abweichungen von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb der Anlage. Es handelt sich hierbei also um ein Ereignis, bei dem die Anlage als solches noch tadellos arbeitet, jedoch die festgelegten Grenzwerte an einer Stelle überschritten wurden und eine Reaktion des Personals auslösten.

  • Stufe 2 (Störfall): Von einem Störfall wird gesprochen, wenn ein Teil der gestaffelten Sicherheitssysteme ausfällt. Darüber hinaus gehören erhebliche Kontaminationen oder unzulässig hohe Strahlenexpositionen für das Personal innerhalb der Anlage zu den Störfällen. Der Störfall beeinträchtigt also nicht die Außenwelt des Kernkraftwerkes.

  • Stufe 3 (ernster Störfall): Vom einem ernsten Störfall wird gesprochen, wenn innerhalb der Anlage schwere Kontaminationen und akute Gesundheitsschäden beim Personal auftreten. Darüber hinaus wird ein weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen als schwerer Störfall eingestuft, der zu einem „Beinahe-Unfall“ führt. Ebenso wird eine sehr geringe Freisetzung von Radioaktivität, die allerdings noch deutlich unterhalb der Werte der natürlichen Strahlung liegt, bereits als schwerer Störfall eingestuft und entsprechend behandelt.

  • Stufe 4 (Unfall): Ist die Freisetzung von Radioaktivität ungefähr mit der Menge der natürlichen Strahlung vergleichbar, spricht man von einem Unfall. Darüber hinaus sind innerhalb der Anlage begrenzte Schäden am Reaktorkern oder den radiologischen Barrieren sowie Strahlenexpositionen beim Personal mit Todesfolge als Unfall einzustufen.

  • Stufe 5 (ernster Unfall): Von einem ernsten Unfall wird bei schweren Schäden am Reaktorkern bzw. den radiologischen Barrieren gesprochen. Ein ernster Unfall liegt aber auch dann vor, wenn begrenzte Freisetzungen von Radioaktivität den Einsatz von Katastrophenschutzmaßnahmen erfordern.

  • Stufe 6 (schwerer Unfall): Ein schwerer Unfall liegt bei einer erheblichen Freisetzung von Radioaktivität vor, die den vollen Einsatz aller Katastrophenschutzmaßnahmen zur Folge hat.

  • Stufe 7 (katastrophaler Unfall): Bei schwersten Freisetzungen von Radioaktivität mit Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen in einem weiten Umfeld spricht man von einem katastrophalen Unfall. Ein solcher Unfall passierte 1986 in Tschernobyl und 2011 in Fukushima.

(rs/01-2016)